Die Mitglieder der AK

Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN besteht aus den Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen sowie der der Arbeitgeber*innen. Jede Seite umfasst fünf Mitglieder sowie fünf stellvertretende Mitglieder.

Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite kommen aus den Reihen des Verbands kirchlicher Mitarbeitenden (VKM).

Zum VKM

Die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite werden von der Kirchenleitung berufen.

Zur Kirchenleitung der EKHN

Auf den Unterseiten können Sie die einzelnen Personen der beiden Parteien der Arbeitsrechtlichen Kommission näher kennenlernen.

§ 6 ARRG: Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission

( 1 ) Der Arbeitsrechtlichen Kommission gehören an:

  1. fünf Mitglieder als Vertreter der Mitarbeiter aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau,
  2. fünf Vertreter von Leitungsorganen aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

( 2 ) Für die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite werden jeweils ein erstes und ein zweites stellvertretendes Mitglied benannt, die entsprechend der Rangfolge an die Stelle eines verhinderten Mitglieds treten.

( 3 ) Die Vertreter der Leitungsorgane und mehr als die Hälfte der von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden zu entsendenden Vertreter müssen beruflich im kirchlichen Dienst tätig sein.
 

Zum Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG)