Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN besteht aus den Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen sowie der der Arbeitgeber*innen. Jede Seite umfasst fünf Mitglieder sowie fünf stellvertretende Mitglieder.
Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite kommen aus den Reihen des Verbands kirchlicher Mitarbeitenden (VKM).
Die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite werden von der Kirchenleitung berufen.
Auf den Unterseiten können Sie die einzelnen Personen der beiden Parteien der Arbeitsrechtlichen Kommission näher kennenlernen.
( 1 ) Der Arbeitsrechtlichen Kommission gehören an:
( 2 ) Für die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite werden jeweils ein erstes und ein zweites stellvertretendes Mitglied benannt, die entsprechend der Rangfolge an die Stelle eines verhinderten Mitglieds treten.
( 3 ) Die Vertreter der Leitungsorgane und mehr als die Hälfte der von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden zu entsendenden Vertreter müssen beruflich im kirchlichen Dienst tätig sein.