Die Mitglieder

Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN besteht aus den Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen sowie der der Arbeitgeber*innen. Jede Seite umfasst fünf Mitglieder sowie fünf stellvertretende Mitglieder. Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite kommen aus den Reihen des Verbands kirchlicher Mitarbeitenden (VKM). Zum VKM Die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite werden von der Kirchenleitung berufen. Zur Kirchenleitung der EKHN Auf den Unterseiten können Sie die einzelnen Personen der beiden Parteien der Arbeitsrechtlichen Kommission näher kennenlernen.

§ 6 ARRG Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission

( 1 ) Der Arbeitsrechtlichen Kommission gehören an:
  1. fünf Mitglieder als Vertreter der Mitarbeiter aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau,
  2. fünf Vertreter von Leitungsorganen aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
( 2 ) Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen, der im Verhinderungsfall an die Stelle des verhinderten Mitglieds tritt.
( 3 ) Die Vertreter der Leitungsorgane und mehr als die Hälfte der von den Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden zu entsendenden Vertreter müssen beruflich im kirchlichen Dienst tätig sein.