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Aktuelle Beschlüsse bzw. Drucksachen der AK

Die Beschlüsse, die von der AK gefasst werden, werden als Drucksachen bezeichnet und auf die Jahre abgegrenzt durchnummeriert (Drucksachen-Nr. Ziffer/Jahr).
Nachfolgend erhalten Sie die aktuellsten Beschlüsse samt Anlagen wie Rundschreiben, Erläuterungen etc.

Auf den Unterseiten finden Sie die der Vorjahre.

Fehlt eine Drucksachen-Nr., wurde dieser Beschluss unter Umständen vertagt und mit einer neuen Nummer versehen.

Der Abschluss 2023 im Überblick:

Die Vertreter*innen des VKM und der Kirchenleitung in der Arbeitsrechtlichen Kommission einigten sich auf ein Ergebnis, von dem ca. 19.500 Angestellte in Hessen und Rheinland-Pfalz im kirchlichen Dienst profitieren. Kernelemente des Abschlusses sind eine gestaffelte Inflationsausgleichzahlung und eine Gehaltserhöhung angelehnt an den TVöD

  • Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 187,50 Euro  steuer- und abgabenfrei (restliche 1.500 Euro von 3.000 Euro des Inflationsausgleichs) – Anteilige Auszahlung für Teilzeitbeschäftigte

    • Auszubildende und Praktikant*innen erhalten in dem Zeitraum 125 Euro monatlich (restliche 1.000 Euro von 1.500 Euro Inflationsausgleich)
    • Abweichung in Diakonie und Sozialstationen: die Restprämie von 1.500 Euro wird im Februar 2024 ausgezahlt, der Träger kann die Prämie aber auch ganz oder teilweise vorweggewähren

  • Ab März 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht.

    • Auszubildende und Praktikant*innen erhalten jeweils 150 Euro mehr, Ausnahme sind § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 12 hier wird jeweils um 74 Euro erhöht

  • Die Mindestlaufzeit geht bis zum 31. Dezember 2024.

Die Notlagenregelung
Die Notlagenregelung für kirchliche Sozial- und Diakoniestationen wird verlängert bis 31. März 2025.

FAQ zum Entgeltabschluss 2023

Für wen gilt der Abschluss?

  • Für alle Angestellten in der EKHN, das heißt Erzieher*innen, Verwaltungsmitarbeitende (Gemeinde, Dekanat, Regionalverwaltung, Gesamtkirche) , Auszubildende und Praktikanten, Kirchenmusiker*innen, Hausmeister*innen und Küster*innen, Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte, Gemeindepädagog*innen, Mitarbeitende in Diakonie- und Sozialstationen
  • Siehe § 1 KDO

Wann habe ich Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie?

Reformationstag

  • Gemäß § 70c KDO wird im Jahr 2023 einmalig an diesem Tag Arbeitsbefreiung gewährt, sofern betriebliche Verhältnisse es zulassen.

Stichwortverzeichnis
APrO, Arbeitsbefreiung, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ausbilder,
Befristung,
Corona,
Entgelt, EZVK,
Familienbudget,
Geschäftsordnung,
Inflationsausgleich,
Jobrad, Jobticket,
Kirchliche Dienstvertragsordnung, KDO, Krankengeld, Kündigung, Kurzarbeit,
Mehrarbeit, Mobiles Arbeiten,
Pflegebonus, Prämie, Praktikant, Probezeit,
Sachgrund, Sonderlsitung, Sonderzahlung,
Teilzeit, TzBfG,
Überstunden, Urlaub,
Vergütung, Vollzeit
Zeit, Zulage, Zuschlag

 

 

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