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Die Mitglieder

Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN besteht aus den Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen sowie der der Arbeitgeber*innen. Jede Seite umfasst fünf Mitglieder sowie fünf stellvertretende Mitglieder.

Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite kommen aus den Reihen des Verbands kirchlicher Mitarbeitenden (VKM).

Zum VKM

Die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite werden von der Kirchenleitung berufen.

Zur Kirchenleitung der EKHN

Auf den Unterseiten können Sie die einzelnen Personen der beiden Parteien der Arbeitsrechtlichen Kommission näher kennenlernen.

 

 

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