Die Mitglieder
Die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN besteht aus den Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen sowie der der Arbeitgeber*innen. Jede Seite umfasst fünf Mitglieder sowie fünf stellvertretende Mitglieder.
Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite kommen aus den Reihen des Verbands kirchlicher Mitarbeitenden (VKM).
Die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite werden von der Kirchenleitung berufen.
Auf den Unterseiten können Sie die einzelnen Personen der beiden Parteien der Arbeitsrechtlichen Kommission näher kennenlernen.